12. April 2024

ver.di-Bundesvorstand hält an Ermahnungen und Abmahnungen fest

Keine gütliche Einigung vor dem Berliner Arbeitsgericht

Am 19. März 2024 fand vor dem Berliner Arbeitsgericht die Güteverhandlung zu zwei Ermahnungen und drei Abmahnungen statt, die der ver.di-Bundesvorstand gegen mich ausgesprochen hatte und gegen die ich mich juristisch wehre.

In der mündlichen Verhandlung teilte der Vertreter von ver.di mit, dass man keine gütliche Einigung wolle und an den Ermahnungen und Abmahnungen festhalte. Damit konnte es zu keiner Einigung kommen, die gerichtliche Auseinandersetzung geht weiter. Der Kammertermin vor dem Berliner Arbeitsgericht soll am 6. Dezember 2024 stattfinden.