22. Juli 2024

ver.di-Bundesvorstand kassiert weitere Niederlage: Einigungsstelle erklärt Versetzung von Orhan Akman für unwirksam

Berlin, 27.4.2023: „Versetzungen sind immer wieder heftig umstritten, sind sie doch häufig ein Mittel des Arbeitgebers, unliebsame Beschäftigte abzustrafen oder loszuwerden. Doch nicht jede Versetzung hält einer rechtlichen Überprüfung stand wie ein Verfahren des DGB Rechtsschutzbüros Hildesheim vor dem Arbeitsgericht zeigt.“ (www.dgbrechtsschutz.de)

Anders als in diesem Artikel auf der Seite des DGB-Rechtsschutzes, ging es gestern nicht um eine Versetzung in der Privatwirtschaft. Es ging in der Einigungsstelle um meine Versetzung in der ver.di-Bundesverwaltung vom Fachbereich Handel in das Ressort 2 (Das Ressort umfasst u.a. Recht und Rechtspolitik, Organisationspolitik). Im Vorfeld hatten der Betriebsrat der ver.di-Bundesverwaltung und ich dieser Versetzung widersprochen. Dennoch hielten Personalabteilung und der ver.di-Bundesvorstand an ihrem Vorhaben fest und versetzten mich mit einer sogenannten „vorläufigen personellen Einzelmaßnahme“ im Eilverfahren in ein anderes Ressort, auf eine Stelle, die bislang nie existiert hatte. Sie war nicht ausgeschrieben und die Zustimmung des Betriebsrates, auf eine Ausschreibung der neu geschaffenen Stelle zu verzichten, gab es auch nicht. Der Betriebsrat hatte folgerichtig sowohl der „vorläufigen personellen Einzelmaßnahme“ als auch meiner Versetzung an sich widersprochen.

Diese fehlenden Zustimmungen hat die Einigungsstelle gestern in seiner zweiten Sitzung nicht ersetzt, wie Bundesvorstand und Personalbereich erhofft hatten. Das heißt, ver.di muss meine Versetzung zurückziehen. Mit mehr Kompromissbereitschaft hätte diese Situation verhindert werden können: Zwischen beiden Sitzung der Einigungsstelle scheiterte nämlich der Versuch eines Mitglieds des Betriebsrates, im direkten Gespräch mit einem Bundesvorstandsmitglied die Konfliktlage zu entschärfen. Um diese Bemühungen zu unterstützen habe ich mich bislang nicht öffentlich zum aktuellen Geschehen geäußert. Umsonst. Die Verantwortlichen bei ver.di fahren den Konflikt weiter hoch, anstatt im Dialog Lösungen anzustreben.

ver.di nach der Einigungsstelle: „Widerrufliche Freistellung mit sofortiger Wirkung“

Unmittelbar nach Ende der Einigungsstelle suchte der ver.di-Personalchef in Begleitung einer weiteren Person mich in meinem Büro auf und händigte mir ein offizielles Schreiben aus. Darin teilte man mir mit, dass ich bis auf Widerruf von meiner Beschäftigung freigestellt werde. Als Grund führte ver.di ein BAG-Urteil vom 11.10.2022 (Aktenzeichen 1 ABR 18/21) an und teilte mir mit, dass ihnen aufgrund der Entscheidung der Einigungsstelle keine andere Wahl bliebe. Abschließend heißt es in dem ver.di-Brief an mich: „Ein etwaiges neues Beteiligungsverfahren nach §§ 99 Abs. 1, 100 Abs. 2 BetrVG werden wir nach Abschluss der internen Abstimmung einleiten.“

Es ist zu befürchten, dass dieses Schreiben eine weitere Eskalation seitens ver.di vorbereitet, wenn darin von einem „etwaigen“ neuen Beteiligungsverfahren gesprochen wird. Es liegt jetzt an der Personalabteilung und am Bundesvorstand, so schnell wie möglich den Zustand der Freistellung zu beenden und mich endlich im Fachbereich Handel arbeiten zu lassen.

Weitere Termine in diesem Zusammenhang (Stand 27.4.2023):

20. Juni um 13:00 – 16:00 Mündliche Verhandlung wegen Abberufung als Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel vor dem Arbeitsgericht Berlin  (Arbeitsgericht Berlin Magdeburger Platz 1, Berlin)

5. Juli um 12:00 – 15:00 Akman ./. ver.di: Berufungsverhandlung wegen der fristlosen Kündigungen vor dem Landesarbeitsgericht  (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, Berlin)

17. September – 23. September ver.di Bundeskongress im Hotel Estrel, Sonnenallee 225, Berlin