13. April 2024

Unsere Zeit: Kein Dialog

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg habe Akman zunächst darüber informiert, dass „die Beklagte (also ver.di) mit Schriftsatz vom 27. 12. 2022 zunächst Berufung eingelegt und (…) am selben Tag ihre Berufung wieder zurückgenommen“ habe. Damit wäre das Urteil in Bezug auf die Kündigungen rechtswirksam. Am letzten Tag der Berufungsfrist habe ver.di jedoch erneut Berufung beim LAG eingelegt.

https://www.unsere-zeit.de/kein-dialog-2-4776614/