3. Mai 2024

junge Welt: Kein Rabatt im Streik

Akman wehrte sich vor Gericht gegen seinen Rausschmiss – mit Erfolg. Bereits im Dezember hatte das Arbeitsgericht Berlin die Kündigungen für unwirksam erklärt. Dagegen hatte der Verdi-Bundesvorstand Berufung eingelegt, über die in der vergangenen Woche vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt wurde. Als die Richterin durchblicken ließ, dass auch sie die fristlosen Kündigungen kassieren werde, zog Verdi die Berufung zurück. Das Urteil der Vorinstanz ist damit rechtskräftig. Ob die Gewerkschaftsspitze nun den richtigen Schluss daraus zieht und Akman an seinen Arbeitsplatz zurückkehren lässt, ist noch unklar.

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