Auf Empfehlung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) und auf Wunsch des ver.di-Bundesvorstands findet am 26. Mai 2023 ein sogenanntes „Güterichterverfahren“ statt. Dabei wird ein/e Güterichter*in die Konflikt- und Prozessparteien mit dem ergebnisoffenen Ziel, den Rechtsstreit einvernehmlich zu beenden, begleiten.
Meine Anwältin und ich haben diesem Verfahren mit der Maßgabe zugestimmt, dass die bereits anberaumten Gerichtstermine (u.a. am 20. Juni, 23. Juni und 5. Juli) nicht verschoben bzw. nicht „aus Eis“ gelegt werden.
Der Teilnehmer*innenkreis der Güterichterverfahren musste sich im Vorfeld schriftlich verpflichten, sämtliche im „Rahmen des Güterichterverfahrens mündlich oder schriftlich offenbarten Informationen vertraulich zu behandeln, diese insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder zu Lasten einer oder eines an dem Verfahren Beteiligten zu verwenden. Dies gilt auch für Vorschläge, Zugeständnisse, Vergleichsangebote und ähnliche Äußerungen einer oder eines Beteiligten sowie die Reaktionen hierauf. Auch in dem zwischen den Parteien anhängigen Rechtsstreit oder einen etwaigen weiteren Rechtsstreit dürfen diese Vorgänge nicht vorgetragen werden.“
Wichtig ist dabei, dass der/die Güterichter*in in der Sache nicht entscheiden darf und auch dem Streitrichter keine Information über den Verlauf der Verhandlung zukommen lassen darf. Vertraulichkeit ist für alle Beteiligten eine wichtige Voraussetzung für diese Verhandlung.
Wenn wir als Konfliktparteien in diesem Verfahren und in der Verhandlung erfolgreich den Konflikt beilegen, endet sie mit einer schriftlichen Vereinbarung, die auch als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden kann. Das gerichtliche Verfahren wird damit abgeschlossen. Führt das Güterichterverfahren hingegen nicht zu einer Einigung, wird das Ausgangsverfahren vor dem streitentscheidenden Richter weitergeführt.
Insoweit darf ich mich über den Ablauf und möglichen Ergebnissen und/oder Nicht-Ergebnissen dieses Güterichterverfahren nicht äußern, was ich auch nicht tun werde.
Es liegt nun in der Hand des ver.di-Bundesvorstandes, ob er einlenkt und wir eine gute Lösung finden. Diese muss für mich auch eine Chancengleichheit im gesamten Nominierungs- und Wahlverfahren für den Bundesvorstand sowie auf dem Kongress beinhalten.
Weitere Termine in diesem Zusammenhang (Stand 24.5.2023):
20. Juni um 13:00 – 16:00 Mündliche Verhandlung wegen Abberufung als Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel vor dem Arbeitsgericht Berlin (Arbeitsgericht Berlin Magdeburger Platz 1, Berlin)
23. Juni um 10:30 – 12:00 Mündliche Güteverhandlung wegen Klage gegen die Nominierung und Wahlen auf der Bundesfachbereichskonferenz am 18. April 2023 vor dem Arbeitsgericht Berlin (Arbeitsgericht Berlin Magdeburger Platz 1, Berlin)
5. Juli um 12:00 – 15:00 [Akman ./. ver.di] Berufungsverhandlung wegen der fristlosen Kündigungen vor dem Landesarbeitsgericht (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Magdeburger Platz 1, Berlin)
17. September – 23. September ver.di Bundeskongress im Hotel Estrel, Sonnenallee 225, Berlin