Ladung vom Arbeitsgericht Berlin für den 23. Juni 2023
Wie bereits berichtet, habe ich am 2. Mai 2023 Klage gegen das Nominierungsverfahren vom 18. April 2023 auf der ver.di-Bundesfachbereichskonferenz Handel eingereicht. Das Arbeitsgericht hat nun den Eingang der Klage bestätigt und uns in der Sache eine Ladung für den 23. Juni 2023 um 10:30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Berlin übermittelt. An diesem Tag wird zunächst eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht stattfinden.
Mein Antrag vor dem Arbeitsgericht zielt darauf ab, die Nominierung von Frau Silke Zimmer durch die Wahl vom 18. April 2023 auf der Bundesfachbereichskonferenz als Kandidatin für die Wahl des Bundesvorstandes gerichtlich für unwirksam zu erklären.