Der Gewerkschaftsfunktionär Orhan Akman hat vor dem Arbeitsgericht Berlin einen klaren Erfolg erzielt: Die von Verdi gegen ihn ausgesprochenen Kündigungen – eine fristlose und eine Verdachtskündigung – haben das Arbeitsverhältnis nicht rechtswirksam aufgelöst.
Der Vorsitzende Richter stellte am Dienstagnachmittag fest: Verdi muss Akman als Leiter der Fachgruppe Einzelhandel weiter beschäftigen. Die „vertragsgemäße Beschäftigung ist geschuldet“, sagte der Richter. Auch muss die Gewerkschaft Gehalt nachzahlen. Ob Verdi auch Akmans Tarifvollmachten widerrufen durfte, könnte erst in einem weiteren Verfahren geklärt werden, diese Frage berühre unter Umständen nicht nur Arbeits-, sondern auch Vereinsrecht.