„Ja, was denn nun“ möchte man die ver.di-Personalabteilung fragen. Ich wurde Ende Oktober 2025 zum fünften Mal gekündigt, musste mein Büro räumen, meinen Dienstrechner und Handy abgeben und bin nach Ansicht der Verantwortlichen kein Beschäftigter bei ver.di mehr. Und dann schicken mir die gleichen Leute schon wieder eine schriftliche „Anhörung“ mit Vorwürfen, zu denen ich Stellung nehmen soll. Grotesk finde ich obendrein, dass ich in der Anhörung mit „Lieber Orhan“ angesprochen werde. Fehlt euch der Boxsack, nachdem ihr mich ja, zumindest nach eurer Auffassung, jetzt losgeworden seid? Warum diese ganze Ungeduld, warten wir doch ab, wie das Arbeitsgericht am 12. März 2026 über die Kündigungen entscheiden wird.

Offensichtlich verbringen Menschen in der ver.di-Personalabteilung ihre Zeit damit, die privaten Social-Media-Accounts von ver.di-Beschäftigten durchzuforsten – und kommen damit nicht hinterher, denn angeblich erst am 18. November fiel den Herrschaften ein Instagram-Posting von mir vom 18. Juli auf. Interessehalber würde ich wissen, ob diejenigen, die Rumschnüffeln, das während der Arbeitszeit machen oder ob sie dies als „ehrenamtliche Tätigkeit“ während der Freizeit ausüben!? Na hoffentlich erfassen und tragen sie ihre Arbeitszeiten für das Schnüffeln und Lauern korrekt ein!
In ihrem Schreiben an mich beanstanden sie, dass das Video mich auf einer Wanderung in kaltem und regnerischem Wetter zeige. Und weiter: „Du teilst in dem Video mit angestrengter Stimme mit, dass du auf dem Weg nach Socoto seist, den du aufgrund einer Motorpanne zu Fuß gehen müsstest.“ An dem Tag, an dem ich das Video veröffentlicht habe, war ich tatsächlich, wie ver.di mir vorhält, arbeitsunfähig. Aber offenbar ist keiner in der „Stabsstelle Recht und Grundsatz“ (Stillgestanden!) auf den Gedanken gekommen, dass ein hochgeladenes Video vielleicht nicht vom selben Tag stammt.
Ich kann ja sehr nett sein und habe den Herrschaften geantwortet: „Euren erneuten Verdacht der ‚schwerwiegenden Pflichtverletzung‘ weise ich entschieden zurück! Richtig ist, dass ich im Zeitraum (…) arbeitsunfähig erkrank war. Richtig ist ferner, dass ich auf meinem Instagram-Account am 18.7.2025 das besagte private Video geteilt habe. Falsch ist hingegen euer Verdacht, dass ich mich im genannten Zeitraum in Sócoto (Perú) aufhielt. Denn im genannten Zeitraum hielt ich mich in Deutschland auf. Im Übrigen hatte ver.di für den o.g. Zeitraum mir kein Entgelt gezahlt! Das Video ist von einer früheren Reise von mir in dem Andenland, welches ich lediglich zeitversetzt am 18.7.2025 auf meinem Social-Media-Kanal geteilt habe.“
Es wäre auch in diesem Fall schön, wenn sich ver.di im Umgang mit den eigenen Beschäftigten (bin ich das jetzt doch wieder oder wie oder was?) an die eigenen Positionen halten würde: „Über die Kontrolle und Überwachung von sozialen Netzwerken versuchen Arbeitgeber zunehmend Beschäftigte in ihrem Sinne zu disziplinieren oder sogar loszuwerden. (…) Auch wenn im digitalen Zeitalter so mancher Arbeitgeber neu erwachte Kontrollfantasien hat: Auf das Recht der eigenen Meinung besinnen!“ (verdi.de, 16.08.2012, Was tun, wenn der Chef mitliest)
Bei den beiden Personen, die neben mir auf dem Video zu sehen sind, handelt es sich übrigens um Armando Burga Fernández und Melchor Burga Fernández. Beide sind bereit, nach Deutschland zu kommen und zu bezeugen, dass das Video nicht im inkriminierten Zeitraum entstanden ist, sofern ver.di die Kosten dafür übernimmt. Melchor Burga Fernández ist übrigens Generalsekretär der peruanischen Handelsgewerkschaft SINATHIT, Mitglied der UNI Global Union und damit eine Schwestergewerkschaft von ver.di. Mein Vorschlag: „Falls ihr Kollegen Melchor Burga Fernández als Zeuge nach Deutschland vorladen lasst, können wir gerne dann auch ein Treffen/Austausch zwischen ihm und dem ver.di-Bundesvorstand organisieren. Gerne kann ich dann ehrenamtlich und unentgeltlich für Werneke sowie den Bundesvorstand übersetzen. Was haltet ihr davon?“
Bin gespannt…
