18. Oktober 2024

Statement zur Entscheidung des Berliner Amtsgerichts

Nach zweifacher Vertagung fand heute, am 25. September 2024, vor dem Berliner Amtsgericht die Verhandlung über meine Anfechtung der Bundesfachbereichskonferenz von ver.di Handel vom April 2023 statt. Am selben Tag fanden zunächst die Güteverhandlung sowie direkt anschließend, nachdem keine gütliche Einigung erzielt werden konnte, auch die Hauptverhandlung statt.

Das Gericht hat die von mir benannten beiden Zeugen, die Delegierte der Bundesfachbereichskonferenz im Handel waren, nicht zum Termin geladen.

Leider folgte das Gericht meinen Argumenten nicht und erklärte meine Anfechtung rechtlich in dieser Instanz für gescheitert. Eine Berufung vor dem Landgericht ist möglich. Dazu möchte ich vorerst die die Urteilsbegründung des Amtsgerichtes abwarten.

Die Richterin vertrat die Ansicht, dass zwischen den arbeitsrechtlichen Maßnahmen von ver.di gegen mich sowie der Kandidatur keine relevante Verbindung bestehen würde. Das Gericht würde nur den zivilrechtlichen Streit berücksichtigen. Zugleich erklärte die Richterin, dass das Berliner Arbeitsgericht durchaus über meine Klage hätte entscheiden können. Damit bestätigte die Richterin indirekt doch, dass es einen engen Zusammenhang zwischen meiner Kandidatur und den massiven arbeitsrechtlichen Maßnahmen von ver.di gegen mich gab und gibt.

Das Berliner Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht hatten im letzten Jahr entschieden, dass sie für meine Klage, die ich zunächst dort eingereicht hatte, nicht zuständig seien. „Sie sind in den Mühlen der Justiz zerrieben worden,“ war das nüchterne Urteil der Richterin.

Der Rechtsanwalt von ver.di vertrat die Ansicht, ich hätte auch den Kongress im letzten Jahr anfechten müssen. Weil ich „nur“ die Bundesfachbereichskonferenz angefochten habe, fehle es am Rechtsschutzbedürfnis.

Mit meiner Klage und Anfechtung der Konferenz zielte ich darauf ab, die auf dieser Konferenz erfolgte Nominierung meiner Gegenkandidatin wegen erheblicher Demokratiedefizite im Wahlkampf für unwirksam erklären zu lassen.

Zur Erinnerung:

Ich habe am 2. Mai 2023 beim Arbeitsgericht Berlin Klage gegen das Verfahren der Nominierung für den ver.di-Bundesvorstand auf der Bundesfachbereichskonferenz Handel vom 18. April 2023 eingereicht. Der Antrag zielte darauf ab, die auf dieser Konferenz erfolgte Nominierung meiner Gegenkandidatin für unwirksam erklären zu lassen.

Ohne mündliche Anhörung und ohne einen vorhandenen (Gegen-) Schriftsatz von ver.di gegen meine Klage hat das Arbeitsgericht am 9. August 2023 entschieden, für diese Klage nicht zuständig zu sein und  mich an das Amtsgericht verwiesen.

Zunächst hatte der ver.di-Bundesvorstand nur an der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Zweifel formuliert und im August 2023 die Verweisung an das Landgericht beantragt. Nunmehr stellt der ver.di-Bundesvorstand darauf ab, dass für eine zivilrechtliche Klärung vor dem Amtsgericht das Rechtsschutzbedürfnis fehle.