18. Oktober 2024

Verhandlung über Anfechtung der Bundesfachbereichskonferenz erneut vertagt – Neuer Gerichtstermin am 25. September 2024

Schreiben des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 9. Juli 2024
Schreiben des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 9. Juli 2024

Am 12. Juli 2024 erhielt ich Post vom Amtsgericht Berlin-Mitte. In der „Förmlichen Zustellung“ teilt mir das Gericht mit, dass die Verhandlung über meine Anfechtung der Bundesfachbereichskonferenz von ver.di Handel vom April 2023 erneut vertagt worden ist. Als Grund für die erneute Verschiebung wird ein „Antrag Begklagtenvertr.“ genannt. Sprich: Der ver.di-Bundesvorstand bzw. dessen Rechtsbeistand hat die Verschiebung beantragt.

Das ist bereits die zweite Umladung in diesem Verfahren. Zunächst war die Gerichtsverhandlung auf den 26. Juni 2024 terminiert und wurde danach auf den 24. Juli 2024 vertagt. Nun soll die Verhandlung am 25. September 2024 stattfinden [Ort und Uhrzeit: 10:30 Uhr, Sitzungssaal 2804, Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin].

Auf den Schriftsatz von ver.di erwiderte ich umfangreich am 4. Juli 2024. In meiner 29-seitigen Erwiderung sowie zusätzlichen Anhängen als Beweismittel habe ich dargestellt, warum die ver.di-Bundesfachbereichskonferenz Handel undemokratisch verlaufen ist und deshalb für nichtig zu erklären ist.

Zur Erinnerung:

Ich habe am 2. Mai 2023 beim Arbeitsgericht Berlin Klage gegen das Verfahren der Nominierung für den ver.di-Bundesvorstand auf der Bundesfachbereichskonferenz Handel vom 18. April 2023 eingereicht. Der Antrag zielte darauf ab, die auf dieser Konferenz erfolgte Nominierung meiner Gegenkandidatin für unwirksam erklären zu lassen.

Ohne mündliche Anhörung und ohne einen vorhandenen (Gegen-) Schriftsatz von ver.di gegen meine Klage hat das Arbeitsgericht am 9. August 2023 entschieden, für diese Klage nicht zuständig zu sein und  mich an das Amtsgericht verwiesen.

Zunächst hatte der ver.di-Bundesvorstand nur an der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Zweifel formuliert und im August 2023 die Verweisung an das Landgericht beantragt. Nunmehr stellt der ver.di-Bundesvorstand darauf ab, dass für eine zivilrechtliche Klärung vor dem Amtsgericht das Rechtsschutzbedürfnis fehle.

Für den ver.di-Bundesvorstand geht es bei dieser Klage um viel. Wenn ich vor dem Amtsgericht recht bekomme und die Wahl meiner Gegenkandidatin vom 18. April 2023 wegen erheblicher Demokratiedefizite im Wahlkampf unwirksam ist, wirkt sich dies aufgrund der Struktur der ver.di mittelbar auch auf die Wahl in den Bundesvorstand auf dem Bundeskongress im September 2023 aus. Ob das der Grund ist, warum man nun auf Zeit spielt und eine Entscheidung immer weiter hinauszögern will?