Die fristlose Kündigung des ehemaligen Bundesfachgruppenleiters Orhan Akman durch die Gewerkschaft Verdi war rechtswidrig. Die Gewerkschaft zog ihre Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin in der zweiten Instanz zurück.
Gewerkschafter
Die fristlose Kündigung des ehemaligen Bundesfachgruppenleiters Orhan Akman durch die Gewerkschaft Verdi war rechtswidrig. Die Gewerkschaft zog ihre Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin in der zweiten Instanz zurück.