Am 24. Oktober 2025 habe ich schriftlich den ver.di-Gewerkschaftsrat darüber informiert, dass ich auf dem ver.di-Bundeskongress im September 2027 für den Bundesvorstand unserer Gewerkschaft kandidieren werde. Für welche Position ich konkret kandidiere, werde ich dem Gewerkschaftsrat im Vorfeld noch mitteilen. Dabei schließe ich bereits heute eine Kandidatur als Vorsitzender unserer Gewerkschaft nicht aus.
In meiner E-Mail an die Vorsitzende des Gewerkschaftsrates, der das höchsten Gremium unserer Gewerkschaft zwischen den Bundeskongressen ist, habe zugleich darum gebeten, dass das gesamte Wahlverfahren bis zum Kongress im September 2027 fair, gleichberechtigt und kollegial verläuft.
Hingewiesen habe ich den Gewerkschaftsrat auch darauf: „Etwaige personelle, disziplinarische und/oder arbeitsrechtliche Maßnahmen durch den amtierenden Bundesvorstand sowie dem ver.di-Bereich Personal gegen mich als Beschäftigter werde ich auch unter dem Gesichtspunkt der Ver- und Behinderung meiner Kandidatur bewerten und ggf. dies entsprechend kommunizieren. Auch hier bitte ich den Gewerkschaftsrat entsprechend auf den amtieren Bundesvorstand einzuwirken, damit unsere Organisation keinen weiteren Schaden in der Öffentlichkeit leidet.“
