Richter sieht die Klage wegen Zeitablauf für erledigt
Beim Termin vor dem Berliner Arbeitsgericht am 20. Juni 2023 ging es um meine Klage gegen die Wirksamkeit meiner Abberufung als ver.di-Bundesgruppenleiter Einzelhandel. In diesem Zuge wurde auch über meine Versetzung aus dem Bundesfachbereich Handel in das Ressort 2 und den Widerruf meiner Tarifvollmachten verhandelt. Die Versetzung war neu dazugekommen, alle anderen Klagepunkte wurden im Dezember von meiner erfolgreichen Kündigungsschutzklage abgetrennt.
Bei der heutigen Verhandlung entschied der Richter, die Klage abzuweisen. Er begründete dies mit Zeitablauf, weil die Funktion der Bundesfachgruppenleitung auf jeweils vier Jahre angelegt sei. Im Februar dieses Jahres waren die vier Jahre vorüber und ich hätte in meiner Funktion als Bundesfachgruppenleiter vom Bundesfachbereichsvorstand erneut bestätigt werden müssen, so der Richter mit Bezug auf die Satzung.
Ich wurde im Februar 2023 zu den entsprechenden Sitzungen der Bundesfachgruppe Einzelhandel sowie des Bundesfachbereichsvorstands Handel jedoch weder eingeladen noch hatte ich dementsprechend die Möglichkeit, mich mit den Gremien auszutauschen.
Bei dem Widerruf der Tarifvollmachten sah der Richter kein Rechtsverhältnis begründet und die Versetzung wurde bereits durch einen Spruch der Einigungsstelle aufgehoben.
Mit dem Urteil hätte eine wichtige Richtungsentscheidung bezüglich des Verhältnisses von Satzungs- und Arbeitsrecht getroffen werden können und die basisdemokratischen Entscheidungsstrukturen sowie die Rechtssicherheit für die Beschäftigten gestärkt werden können.
Es besteht die Möglichkeit in Berufung zu gehen, was ich mir vorbehalte. Sobald die Urteilsbegründung eintrifft werde ich anhand dieser die nächsten Schritte entscheiden.