22. November 2024

Zur Tarifrunde im Öffentlichen Dienst:  500,- Euro mehr im Monat sind das Mindeste!

Tarifforderungen im öffentlichen DiernstVon Orhan Akman (Kandidat für ver.di-Bundesvorstand)

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gibt sich alarmiert: „Die Gesamtsumme beläuft sich damit auf gut 20 Milliarden Euro.“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verdi-lohnforderung-kostet-mehr-als-20-milliarden-euro-18381483.html). Gemeint ist die Tarifforderung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie des Deutschen Beamtenbundes (DBB) für rund 2,5 Millionen Beschäftigte in den Kommunen und des Bundes. Bei den Verhandlungen, die am 24. Januar 2023 beginnen, fordern die Gewerkschaften 10,5 Prozent mehr Geld für alle, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Auszubildende sollen 200 Euro mehr bekommen und unbefristet übernommen werden. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben.

Alte Leier des VKA: „Schwierige Kassenlage der Kommunen“

Die Inflationsrate in Deutschland (gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex VPI zum Vorjahresmonat) lag im Oktober 2022 bei +10,4 Prozent. Wie in den Vormonaten belasten sie die Haushalte mit geringeren Einkommen besonders stark. Unter den hier betrachteten Haushalten war die haushaltsspezifische Inflationsrate von einkommensschwachen Paaren mit zwei Kindern erneut am höchsten (11,8 %)“ (vgl. www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008458&fbclid=IwAR1aXAlORt-XKNACwartIYL8a3SrhsZw38DKmqUg3vMhyvDszt_y2633Q3w)

In Anbetracht dieser Preissteigerungen ist die Forderung der Gewerkschaften also eher bescheiden und umfasst nicht einmal einen Inflationsausgleich. Trotzdem nannte die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) die Forderung laut dem Handelsblatt „unrealisierbar“. Deutschland müsse angesichts der noch nicht überstandenen Pandemie, des Ukrainekriegs und der außergewöhnlich hohen Teuerung eine Vielzahl an Herausforderungen bewältigen, die es so konzentriert bislang nicht gegeben habe, sagte die VKA-Präsidentin und Gelsenkirchener Oberbürgermeisterin Karin Welge (SPD). (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/tarifverhandlungen-gewerkschaften-fordern-zweistellige-einkommenserhoehung-fuer-den-oeffentlichen-dienst/28736494.html)

Was ist mit der Kassenlage der Beschäftigten?

Preis- und Tarifentwicklung im Öffentlichen DienstGebetsmühlenartig hatten die kommunalen Arbeitgeber schon vor dem Beschluss der Tarifkommissionen vor „überhöhten Forderungen“ gewarnt und auf die schwierige Kassenlage vieler Kommunen hingewiesen. Was ist aber mit der „Kassenlage“ der Beschäftigten? Die Angestellten und Arbeiter*innen haben längst Lohn- und Gehaltserhöhungen verdient. Ob bei der Müllabfuhr, in Betrieben des Nahverkehrs, in den Kindertagesstätten, bei den Sozialdiensten und allen anderen Behörden und Verwaltungen, die Beschäftigen warten schon viel zu lange auf höhere Einkommen. Eine deutliche Lohnerhöhung kommt zudem auch der Inlandsnachfrage zu Gute, was auch im Sinne der öffentlichen Haushalte sein dürfte.

Der seit Jahren verfolgte Kurs, die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst möglichst kurz zu halten, hat die herrschende Krise der Verwaltung mit verursacht. In den Kommunen herrscht ein noch gravierender Fachkräftemangel1 als in der freien Wirtschaft, denn in privaten Unternehmen können qualifizierte Beschäftigte, je nach Bereich und Branche, längst deutlich mehr verdienen. Ein schwacher Tarifabschluss würde diese Dynamik nur weiter beschleunigen, davon hätte letztlich auch die VKA nichts.

Geld ist da und nicht zu knapp, die VKA gibt nur nichts ab

An Geld mangelt es in den öffentlichen Haushalten nicht. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich die Halbjahresdaten zu den öffentlichen Haushalten veröffentlicht. Demnach sind die Einnahmen bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden in den ersten sechs Monaten des Jahres um zehn Prozent gewachsen – und damit stärker als die Ausgaben, die um 6,7 Prozent zulegten. Das Finanzierungsdefizit lag bei 1,6 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 5,7 Milliarden Euro.“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/tarifverhandlungen-gewerkschaften-fordern-zweistellige-einkommenserhoehung-fuer-den-oeffentlichen-dienst/28736494.html)

500 Euro Festgeldbetrag tabellenwirksam durchsetzen!

Die Forderungshöhe der Gewerkschaften spielt natürlich eine große Rolle. Mindestens so wichtig ist aber auch die Forderungsstruktur. Während die Interessenvertreter*innen der Kapitalseite in den Verhandlungen immer wieder mit Einmalzahlungen ums Eck kommen, fordern wir als Gewerkschaften tabellenwirksame Erhöhungen. Denn auch Tarifentwicklung im öffentlichen Dienstdie Preise steigen nicht einmalig, sondern dauerhaft. Während Einmalzahlungen verpuffen, bleiben die Fixkosten der Beschäftigten dauerhaft. Daher ist es wichtig, dass Beschäftigte Lohn- und Gehaltserhöhungen dauerhaft erhalten, damit am Ende jeden Monats mehr auf dem Lohnzettel der Beschäftigten steht. Einmalzahlungen können die notwendigen tabellenwirksamen Erhöhungen nicht ersetzen. Außerdem sind Einmalzahlungen nicht rentenwirksam, nur tabellenwirksame Entgelterhöhungen können die Rente der Beschäftigten dauerhaft heben.

Auch eine tabellenwirksame Erhöhung kann unterschiedlich gestaltet werden und hat zum Teil enorme Auswirkungen für Beschäftigte, vor allem in den unteren und mittleren Gehaltsgruppen. So diskutieren viele aktive Gewerkschafter*innen, Tarifkommissionen und Streikleitungen seit Jahren immer wieder die Frage, ob eine prozentuale Forderung überhaupt noch zeitgemäß und vor allem „gerecht“ ist. Es hat sich durchgesetzt, dass die Gewerkschaften in vielen Branchen Festgeldbeträge fordern, statt eine reine prozentuale Erhöhung. Im Falle der aktuellen Forderung für den Öffentlichen Dienst ist es eine Art „Mischforderung“ geworden: 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro im Monat mehr. Tatsächlich bedeuten diese 500 Euro für die meisten Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr als 10,5 Prozent. Erst die Beschäftigten in den Gehaltsgruppen oberhalb von rund 4800 Euro im Monat würden bei einer Lohnerhöhung von 10,5 Prozent tatsächlich 500 Euro mehr im Monat erhalten. Alle anderen Gruppen würden bei der Erhöhung um 10,5 Prozent deutlich weniger als 500 Euro bekommen und profitieren von einem Festbetrag von 500 Euro im Monat deutlich mehr im Monat.

Streikbelegschaften nicht enttäuschen

Für uns Gewerkschaften wird genau das die Herausforderung sein, diese Gruppen nicht aus dem Blick zu verlieren. Im Öffentlichen Dienst finden sich die streikbereiten Betriebe und Belegschaften eher in den unteren Gehaltsgruppen. Ob es die Kolleginnen und Kollegen in der Müllabfuhr, in den Kitas, in den Betrieben des Nahverkehrs oder Sozialdiensten sind, am Ende wird ihre Streikbereitschaft entscheidend sein. Daher sind wir als Gewerkschaften gut beraten, gerade sie nicht zu enttäuschen. Bei der Entscheidung und einer möglichen Abstimmung ist daher darauf zu achten, dass die Streikenden auf den Plätzen die zentrale Rolle spielen – und nicht Trittbrettfahrerinnen und Trittbrettfahrer, die aus den Fenstern der Rathäuser und Behörden auf die Streikenden herunterschauen, aber am Ende von der gleichen Lohnsteigerung profitieren, ohne dafür aktiv geworden zu sein.

Die Durchsetzung von 500 Euro Festgeldbetrag sind für die unteren und mittleren Gehaltsgruppen von zentraler Bedeutung, die Beschäftigten brauchen diese Entgelterhöhung dringender denn je. Werden diese Belegschaften von ver.di enttäuscht, verlieren wir nicht nur Mitglieder, sondern erleiden auch großen Schaden an unserer Glaubwürdigkeit. Setzen wir hingegen 500 Euro Festgeldbetrag durch, so stärkt das den Rücken der Aktiven und Streikenden in den Betrieben und Dienststellen, womit wir deutlich besser noch nicht organisierte Beschäftigte für unsere Gewerkschaft gewinnen können. Und es wäre eine wichtige Stärkung für alle anderen Branchen, die ebenfalls demnächst vor Tarifrunden stehen oder diese gerade vorbereiten, nicht zuletzt die Kolleginnen und Kollegen im Handel und bei der Deutschen Post AG.

Wie wird die Inflation berechnet?


Die Inflationsrate wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt mithilfe des „Verbraucherpreisindexes“ (VPI) berechnet. Der VPI misst monatlich die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland konsumieren. Die Veränderung des VPI zum Vorjahr wird als Inflationsrate bezeichnet. Zur Berechnung der Inflationsrate wird ein fiktiver Warenkorb herangezogen, der stellvertretend für den Bedarf der privaten Haushalte 650 Güterarten umfasst – von Nahrungsmitteln über Bekleidung bis hin zu Ausgaben für Wohnung und Freizeit. Mit welcher Gewichtung sie in den Gesamtindex einfließen, ist im Wägungsschema festgehalten. (Quelle: bundesregierung.de)


Fiktiver Warenkorb: www.destatis.de

1 Laut einer Studie von PwC werden bis 2030 rund 1 Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst fehlen (https://www.spiegel.de/wirtschaft/fachkraeftemangel-im-oeffentlichen-dienst-studie-warnt-vor-dramatischen-ausmassen-a-5d3fe848-874c-4676-8805-1b40178add9a).